Die Beitragsordnung regelt die Höhe der Beiträge und die Art und Termine der Beitragszahlung. Die aktuelle Beitragsordnung wurde zur Jahreshauptversammlung am 23.11.2024 beschlossen, sie wird jährlich durch die Jahreshauptversammlung für das folgende Kalenderjahr beschlossen.
Beitragsordnung der Interessengemeinschaft Preßnitztalbahn e.V. für das Geschäftsjahr 2025
- Die Beiträge sind jährlich bis zum Ende des ersten Quartals zu zahlen.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beträgt jährlich
- 90,- € für Einzelmitglieder
- 145,- € für die Familienmitgliedschaft (mit Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
- 50,- € für Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Schüler mit eigenem Einkommen, Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende
- 10,- € für Schüler ohne eigenes Einkommen
- Für fördernde und institutionelle Mitglieder gelten die Mitgliedsbeiträge als Mindestsätze.
- Bei sozialen Härtefällen kann schriftlich ein Antrag zur Aussetzung der Beitragszahlung gestellt werden. Der Vorstand entscheidet darüber, ob weiter gezahlt werden soll oder nicht.
Der Vorstand kann auch eigenständig die Aussetzung oder Reduzierung der Beitragspflicht für das laufende bzw. folgende Geschäftsjahr beschließen, wenn ihm ausreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen von Gründen der Befreiung oder Reduzierung der Beitragspflicht vorliegen.
Überweisungen und Einzahlungen von Mitgliedsbeiträgen sind auf das Konto
- Sparkasse Erzgebirge, IBAN: DE76 8705 4000 3571 0008 37, BIC: WELADED1STB
oder - Volksbank Chemnitz eG, IBAN: DE83 8709 6214 0010 6528 04, BIC: GENODEF1CH1
vorzunehmen.
Auf dem Überweisungsbeleg sind die Mitgliedsnummer, die auf der Mitgliedskarte steht, und der Betreff anzugeben, z. B. „Mitgliedsbeitrag 2025, Mitgl.-Nr. 050“
Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung
der Interessengemeinschaft Preßnitztalbahn e.V. 2024
Jöhstadt, 23.11.2024