Warum das „9 Euro-Ticket“ bei der Preßnitztalbahn nicht gültig ist

Zum 1. Juni plant die Bundesregierung die Einführung eines „9 Euro-Tickets“ für den durch den Bund und die Länder bestellten und bezuschussten Nahverkehr. Damit kann man für einen Monat bei der auf drei Monate befristeten Aktion bei allen Nahverkehrsunternehmen, die durch den Bund oder die Länder finanziert werden, mit einem Ticket für 9 Euro pro Person mitfahren.

Die Preßnitztalbahn wird weder durch Bund oder den Freistaat Sachsen für den Personennahverkehr zwischen Steinbach und Jöhstadt bezuschusst, noch würde sie im Falle der Anerkennung des „9 Euro-Tickets“ eine Entschädigung für die Umsatzausfälle erhalten können. Deshalb kann das „9 Euro-Ticket“ bei der Preßnitztalbahn nicht anerkannt werden.

Die Preßnitztalbahn betreibt den öffentlichen Personenverkehr zwischen Steinbach und Jöhstadt sowie den Busverkehr der „Ausflugslinie Preßnitztal“ zwischen Wolkenstein und Steinbach (an ausgewählten Fahrtagen) eigenwirtschaftlich. Dabei können die Personalkosten durch die ehrenamtliche Arbeit der Vereinsmitglieder im Lok- und Zugdienst niedrig gehalten werden. Für die Deckung der Betriebskosten für Kohle und weitere Betriebsstoffe sowie die Unterhaltung der Fahrzeuge und der Strecke werden die Erlöse aus den Fahrkartenverkäufen benötigt.

Besucher der Preßnitztalbahn, die mit den Verkehrsunternehmen des öffentlich bezuschussten Nahverkehrs - z.B. mit der DB Erzgebirgsbahn bis Annaberg-Buchholz (oder bis Wolkenstein an Verkehrstagen der „Ausfluglinie Preßnitztal“) bzw. mit der Buslinie des RVE nach Jöhstadt - anreisen, können dafür natürlich das „9 Euro-Ticket“ nutzen.
Vor der Fahrt mit der Preßnitztalbahn ist ein gültiges Ticket an den Fahrkartenverkaufsstellen (in Jöhstadt bzw. Steinbach) oder beim Zugbegleitpersonal im Zug entsprechend der gültigen und genehmigten Tarif- und Beförderungsbestimmungen zu erwerben.

Etwaige Beschwerden über die Nichtanerkennung des „9 Euro-Tickets“ bitten wir direkt an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu richten.

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