Hinweis zu Corona-Regelungen auf der Preßnitztalbahn (gültig ab 15. September)

Nach geltender Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO, gültig vom 24. August 2021) gelten mit Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes Neuinfektionen von 35/ 100.000 seit 15. September 2021 folgende Voraussetzungen zur Reise in den Zügen der Preßnitztalbahn:

Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises

Ihren Nachweis zur sog. „3G-Regel“, also Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen nicht älter als 48 Stunden durchgeführten negativen PCR-Test bzw. negativen Antigentest nicht älter als 24 h (kein Selbsttest) erbringen Sie bitte unaufgefordert beim Erwerb ihrer Fahrkarte.
Keine Testpflicht für Kinder unter 12 Jahre.

Kontakterfassung

Die Kontakterfassung erfolgt bitte beim Einstieg in ihren Wagen (jedoch separat je Fahrtrichtung) durch Aktivierung „Check-in“ der Corona-Warn-App® des Bundes.
Sollten Sie diese Warn-App nicht installiert haben oder kein Smartphone mitführen, nutzen Sie bitte unmittelbar beim Erwerb ihrer Fahrkarte die vorhandenen Kontakterfassungsvordrucke und geben Sie diese vollständig ausgefüllt beim Fahrkartenverkauf ab.

Hinweis: Die Luca-App wird nicht empfohlen, da sie zur Registrierung eine Internetverbindung benötigt, die nicht an allen Punkten im Schwarzwasser- und Preßnitztal verfügbar ist.

Hygieneregeln

Weiterhin gilt natürlich die Plicht zum Tragen der medizinischen (OP-)Maske bzw. einer FFP2-Maske in den Zügen sowie die Aufforderung zum Abstandshalten.

Aushang Anforderungen (3G-Regeln) gültig ab 15.09.2021 bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 35

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Partner und Unterstützer der Preßnitztalbahn

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH, DAMPFBAHN-ROUTE Sachsen und die Lichtenauer Mineralquellen unterstützen die Preßnitztalbahn. | weiter

Jahres- und Veranstaltungsflyer Preßnitztalbahn 2024
Jahres- und Veranstaltungsflyer Preßnitztalbahn 2024 | Foto: Sammlung IG Preßnitztalbahn e.V.